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   BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11   

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https://dejure.org/2011,13621
BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11 (https://dejure.org/2011,13621)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2011 - IX ZA 49/11 (https://dejure.org/2011,13621)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - IX ZA 49/11 (https://dejure.org/2011,13621)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11
    Das gilt auch, soweit das Landgericht von der Heilung eines etwaigen Gehörsverstoßes im Beschwerdeverfahren ausgegangen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 192/10, WM 2011, 663 Rn. 9 f).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11
    Wird ein in zweiter Instanz tätiger Richter abgelehnt, ist gegen die das Gesuch zurückweisende Entscheidung nur die Rechtsbeschwerde, nicht aber die sofortige Beschwerde statthaft, die Rechtsbeschwerde jedoch auch nur, wenn sie gemäß § 574 Abs. 2 ZPO vom zweitinstanzlichen Gericht zugelassen worden ist (BGH, Beschluss vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11
    Lediglich solche Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden worden ist, wiedergeben (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, NZI 2004, 587 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11
    Da das Insolvenzgericht gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 InsO als besonderes Vollstreckungsgericht entschieden hat, ist der allgemeine Vollstreckungsrechtsschutz gemäß § 793 ZPO eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, ZIP 2006, 340 Rn. 5).
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